Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 93 Mitteilung der Bundesnetzagentur
Stand: 10.06.2019
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- OLG Düsseldorf, 16.02.2011 – VI-3 Kart 274/09 (V)
- OLG Düsseldorf, 23.10.2024 – 3 Kart 466/24Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren- und Beitragssätze in den Verordnungen nach § 91 Abs. 8 und § 92 Abs. 3 für die Zukunft angepasst.